Zuschüsse für Vereine, Kommunen und Sportstättenträger
Förderung für die Sportplatzbewässerung von Vereinen und Kommunen
Das häufigste Hindernis ist nicht die Technik, sondern die Vereinskasse. Bewässerung wird fast nie als eigene Maßnahme gefördert, als Teil des Sportstättenbaus dagegen regelmäßig. Wer das weiß, stellt den Antrag anders.

Drei Ebenen, auf denen es Zuschüsse gibt
Land, über den Landessportbund. Der Regelweg für Vereine mit eigener Sportanlage. Antragsberechtigt ist meist nur, wer Mitglied im Landessportbund ist und die Anlage über eine Zweckbindungsfrist hält.
Bund, über das Programm Sanierung kommunaler Sportstätten. Der Bundestag hat in den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 916 Millionen Euro bereitgestellt. Die erste Förderrunde über 333 Millionen Euro lief bis 15. Januar 2026. Ein weiterer Projektaufruf über erneut 333 Millionen Euro wird voraussichtlich im Herbst 2026 veröffentlicht.1
Der Bund fördert mit bis zu 45 Prozent der Gesamtkosten, in Haushaltsnotlage mit bis zu 75 Prozent. Zwei Bedingungen entscheiden darüber, ob das für Sie überhaupt infrage kommt. Erstens: Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, auch wenn die Sportanlage einem Verein gehört. Als Verein können Sie ein Projekt vorschlagen, den Antrag stellt die Stadt oder Gemeinde. Zweitens: Das Gesamtinvestitionsvolumen muss mindestens 555.000 Euro betragen, bei Haushaltsnotlage der Kommune 333.000 Euro.8
Was das für eine Bewässerungsanlage bedeutet: Allein erreicht sie diese Schwelle nicht. Als Teil einer größeren Sanierung der Sportanlage sehr wohl. Wenn Ihre Kommune ohnehin saniert, gehört die Bewässerung in dieselbe Maßnahme. Eine Kumulierung mit Landesfördermitteln ist möglich, mit weiteren Bundesmitteln dagegen ausgeschlossen.8
Kommune und Kreis. Viele Städte und Landkreise haben eigene Investitionszuschüsse, oft kombinierbar. Diese Töpfe sind klein, die Konkurrenz ist gering, und sie werden regelmäßig übersehen.
Prüfen Sie zusätzlich die Programme zur Klimaanpassung und zur Wassereffizienz Ihres Landes. Eine Maßnahme, die den Trinkwasserverbrauch einer öffentlich genutzten Fläche dauerhaft senkt, passt in diese Richtlinien oft besser als in die Sportförderung. Ein Zuschuss aus der Klimaanpassung ist oft leichter zu bekommen als einer aus der Sportförderung, weil dort weniger Anträge konkurrieren. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, welche Richtlinie in Ihrem Fall die höhere Quote trägt.
Fördersätze der Landessportbünde im Überblick
Stand der Angaben: 1. September 2026. Fördersätze und Fristen ändern sich, maßgeblich ist immer der aktuelle Richtlinientext des jeweiligen Landessportbunds.
| Land | Fördersatz | Bedingungen und Fristen |
|---|---|---|
| Bayern, BLSV | 25 % | Einheitlicher Regelfördersatz auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, Sportförderrichtlinien verlängert bis 31.12.2028. Kleinantrag bis 250.000 Euro, darüber Regelantrag. Zusatzförderung für Gemeinschaftsprojekte und Regionalstützpunkte je 10 Prozentpunkte, gedeckelt auf 15 Prozentpunkte. Antrag über verein360.2 |
| Thüringen, LSB | bis 60 % | Zweckbindung mindestens 15 Jahre, bei Neubau 20 Jahre. Kostenschätzung nach DIN 276 oder Vergleichsangebote. Anmeldefrist jeweils 1. August für das Folgejahr, Kreisförderung teilweise schon 15. Juni.3 |
| Sachsen-Anhalt, LSB | bis 50 % | Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 10.000 Euro, Eigenanteil mindestens 10 Prozent. Antrag bis 31. August für das Folgejahr, ab 2027 nur online über das Serviceportal der IB Sachsen-Anhalt. Kombinierbar mit weiteren Mitteln.4 |
| Sachsen, LSB und SAB | nach Sportförderrichtlinie | Bewilligung über die Sächsische Aufbaubank. Bagatellgrenze 2.500 Euro für Vereine, 10.000 Euro für Kommunen. Mindesteigenanteil 10 Prozent. Zweckbindungsfrist für bauliche Anlagen zwölf Jahre ab Bewilligung.5 |
| Hessen, LSB H | nach Programm | Programme des zuständigen Landesministeriums für den vereinseigenen Sportstättenbau sowie das Sonderinvestitionsprogramm Sportland Hessen. Beratung über den Landessportbund Hessen.1 |
Für die übrigen Bundesländer recherchieren wir die einschlägige Richtlinie im Erstgespräch und nennen Ihnen Quote, Frist und Bagatellgrenze aus dem Originaltext. Wir nennen keine Quote, die wir nicht im Richtlinientext gelesen haben.
Der Fehler, der die meisten Anträge kostet
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung vorliegt. Als förderschädlicher Baubeginn zählt auch die eigene Arbeitsleistung der Mitglieder und die verbindliche Bestellung von Material.6
Das trifft ausgerechnet Vereine, die es gut meinen: Der Bagger steht am Samstag bereit, das Wetter passt, man fängt an. Damit ist die Förderung weg, und zwar vollständig.
Deshalb liefern wir Angebot und Kostenschätzung, bevor irgendetwas bestellt wird, und in der Form, die der Fördergeber verlangt. Den Ablauf finden Sie unter Planung und Einbau.
Eigenleistung richtig ansetzen und den Eigenanteil senken
Unsere Projekte werden regelmäßig mit Eigenverlegung durch den Verein kalkuliert. Das ist der größte Hebel auf den Eigenanteil, wenn es richtig im Antrag steht.
Nach dem Merkblatt des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport gilt: Vorgesehene Eigenleistungen sind bereits in der Kostenschätzung und zu jeder Kostengruppe detailliert auszuweisen. Kostenvoranschläge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können grundsätzlich nicht als Grundlage für eine Landesförderung anerkannt werden.7
| Leistung | Anrechenbarer Satz |
|---|---|
| Arbeitsstunde eines Vereinsmitglieds | 10,00 €/h |
| Einsatz mit Kleingerät | 20,00 €/h |
| Einsatz mit Großgerät, LKW, Bagger, Kran | 40,00 €/h |
| Architektenleistung als Eigenleistung | 80 % HOAI, ohne MwSt. |
Die Gerätesätze enthalten den Mitgliedersatz bereits. Auf Eigenleistungen wird keine Mehrwertsteuer angesetzt, die Gliederung folgt den Kostengruppen der DIN 276. Diese Sätze gelten für Hessen, andere Länder haben eigene und teils abweichende Sätze.
Unsere Unterlagen sind so aufgebaut. Kostengruppen nach DIN 276, Eigenleistungsstunden getrennt ausgewiesen, Material getrennt. Der Verein muss den Kostenvoranschlag nicht mehr umbauen, bevor er ihn einreicht.
Nachhaltigkeit im Antrag belegen
Förderprogramme aus der Klimaanpassung und dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität fragen nach messbarer Wirkung. Warum das Thema gerade jetzt Konjunktur hat, steht unter Wasserknappheit und Klimawandel. Die Umstellung auf Wasserabgabe in der Erde spart nach unserer Berechnung rund eine Tonne CO₂-Äquivalent je Standardspielfeld und Jahr. Sie entsteht an zwei Stellen.
Strom. Eine Beregnung über Kopf braucht Betriebsdruck und damit in vielen Fällen eine Druckerhöhungspumpe. Die Subsurface-Anlage arbeitet nahezu drucklos, dieser Stromverbrauch entfällt vollständig. Warum das ohne Druck funktioniert Gerechnet wurde mit dem Emissionsfaktor des Umweltbundesamtes für den deutschen Strommix.
Wasser. Jeder eingesparte Kubikmeter Trinkwasser spart die Emissionen seiner Aufbereitung und Verteilung mit.
Dazu kommen die Argumente, die sich nicht in Tonnen messen lassen und in einer Maßnahmenbeschreibung trotzdem zählen: erhaltene Nutzungszeiten für Kinder, Jugendliche und Schulen, entlastetes Ehrenamt, ein Verbrauch, der über einen eigenen Wasserzähler dauerhaft belegbar ist, und eine Technik, die auf weitere Sportanlagen der Kommune übertragbar ist.
Die Berechnung zur CO₂-Einsparung und eine fertige Maßnahmenbeschreibung für Ihren Antrag stellen wir auf Anforderung zur Verfügung. Unterlagen anfordern
Was im Antrag für die Subsurface-Bewässerung spricht
Fördergeber fragen nach messbarer Wirkung, nicht nach Prospektversprechen. Drei Punkte tragen.
Der Nachweis ist eine Messung
Das Installationsprotokoll enthält die beim Einmessen abgelesenen Durchflusswerte je Sektion. Ein Abnahmedokument mit gemessenen Werten, nicht mit Herstellerangaben.
Die Einsparung wird konservativ gerechnet
Wir setzen im Antrag Werte an, die einer Prüfung standhalten. Eine Zahl, die ein Prüfer nicht angreifen kann, ist mehr wert als eine hohe. Die Grundlagen stehen unter Wirtschaftlichkeit und Werterhalt.
Vermiedene Folgeinvestition als Ertrag
Steht eine vorhandene Beregnung am Ende ihrer Nutzungsdauer, ist die vermiedene Ersatzinvestition Teil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und gehört in den Antrag.
Häufige Fragen zur Förderung
Wird eine Sportplatzbewässerung überhaupt gefördert?
Bewässerung wird selten als eigene Maßnahme gefördert, sehr wohl aber als Teil des vereinseigenen Sportstättenbaus oder einer Sportplatzsanierung. Zuständig sind in der Regel die Landessportbünde. Die Sätze reichen von 25 Prozent in Bayern über bis zu 50 Prozent in Sachsen-Anhalt bis zu 60 Prozent in Thüringen. Kommunale Anlagen laufen über Bundes- und Landesprogramme.
Was ist ein förderschädlicher Baubeginn?
Wer vor der schriftlichen Genehmigung mit der Maßnahme beginnt, verliert den Förderanspruch vollständig. Als Baubeginn zählt auch die eigene Arbeitsleistung der Vereinsmitglieder und die verbindliche Bestellung von Material. Das trifft ausgerechnet Vereine, die es gut meinen und bei passendem Wetter einfach anfangen. Erst der Bescheid, dann der Bagger.
Zählt die Eigenleistung unserer Mitglieder im Förderantrag?
Ja, aber nur wenn sie bereits in der Kostenschätzung und zu jeder Kostengruppe detailliert ausgewiesen ist. Nach dem Merkblatt des Hessischen Innenministeriums gelten Höchstsätze von 10 Euro je Stunde und Mitglied, 20 Euro mit Kleingerät und 40 Euro mit Großgerät. Auf Eigenleistungen wird keine Mehrwertsteuer angesetzt.
Weitere Fragen beantwortet unsere Übersicht mit 26 Fragen und Antworten.
Quellen
Externe Verweise öffnen in einem neuen Fenster. Quellen ohne Verlinkung sind mit Titel und Abrufdatum genannt und dadurch auffindbar.
- Landessportbund Hessen, Förderung: landessportbund-hessen.de; Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zum Programm Sanierung kommunaler Sportstätten: bbsr.bund.de
- Bayerischer Landes-Sportverband, Förderung Sportstätte: blsv.de
- Landessportbund Thüringen, Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus: thueringen-sport.de
- Landessportbund Sachsen-Anhalt, Landesförderung für den Sportstättenbau: lsb-sachsen-anhalt.de
- Landessportbund Sachsen, Förderung von Baumaßnahmen: sport-fuer-sachsen.de
- Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt zur BLSV-Sportstättenbauförderung: foerderdatenbank.d-s-e-e.de
- Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Merkblatt Eigenleistungen durch Vereinsmitglieder.
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“: bmwsb.bund.de; Förderquoten und Mindestvolumen nach der Zusammenfassung des Deutschen Skiverbands zum Projektaufruf, abgerufen am 3. September 2026.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein der jeweilige Richtlinientext und der Bescheid der Bewilligungsstelle.
Subsurface-Bewässerung, Wasser in der Erde